Informationen rund um den Führerschein!

 

Hier findet ihr Neuerungen sowie Änderungen.

­

Schlüsselzahl 196

- Mindestalter 25 Jahre

- Klasse B mindestens fünf Jahre im Besitz

- Fahrerschulung

- nur in Deutschland gültig

- kein vereinfachter Aufstieg in die Klasse A2

- es könnte möglich sein, dass das Straßenverkehrsamt einen neuen Sehtest und Erste Hilfe Kurs verlangt.

Fahrerschulung

Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1 (125er).

Vorgeschieben sind in der Theorie 4 mal 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht. In der praktischen Ausbildung sollen die Grundfahraufgaben, Stadtverkehr sowie Autobahn und Landstraße geübt werden. Hierfür werden mindestens 5 mal 90 Minuten benötigt. Sollte der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeiten nicht unter Beweis stellen, müssen weitere Übungsstunden absolviert werden.

Erst nach erfolgreicher Teilnahme wird die Fahrschule eine Teilnahmebestätigung aushändigen, womit dann der Eintrag in die Fahrerlaubnis erfolgen kann.

 

­

• Behindertenausbildung

­

•